Fall um "Schamanin": Familie könnte sechs Millionen Euro zurückbekommen
WIEN. Der OGH hat Teile der Urteile gegen drei Angehörige im »Schamanin«-Fall aufgehoben. Nun müssen Strafhöhen und der Verfall von Vermögenswerten neu beurteilt werden - der Familie könnten Millionen zurückgegeben werden.
