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Fall um "Schamanin": Familie könnte sechs Millionen Euro zurückbekommen

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WIEN. Der OGH hat Teile der Urteile gegen drei Angehörige im »Schamanin«-Fall aufgehoben. Nun müssen Strafhöhen und der Verfall von Vermögenswerten neu beurteilt werden - der Familie könnten Millionen zurückgegeben werden.

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