Welser Raser-Prozess: Warum fünf Jahre für einen Mordversuch möglich sind
WELS. Dass ein Raser auf der A25 beinahe einen Asfinag-Mitarbeiter überfahren haben soll, war für die Welser Geschworenen versuchter Mord. Dank außerordentlicher Strafmilderung beträgt die Strafe nur fünf Jahre. Die Staatsanwaltschaft will dagegen in Berufung gehen.
