Der Täter von Aarau nutzte eine Kalaschnikow, die er heute wohl nicht mehr erwerben dürfte: Muss das Waffenrecht trotzdem angepasst werden?
Den Waffenschein erhielt der heute 43-Jährige vor mehr als zwanzig Jahren – und das unter anderem für ein Gewehr, das heute so gut wie verboten ist. Das wirft Fragen auf und führt zu Forderungen in der Politik.
