E-Card-Gebühr trifft nun auch Pensionisten: "Jetzt muss einmal Schluss sein"
WIEN. Die Befreiung von der Servicegebühr gilt künftig nur noch bei Bezug der Mindestpension unter 1.300 Euro.
WIEN. Die Befreiung von der Servicegebühr gilt künftig nur noch bei Bezug der Mindestpension unter 1.300 Euro.