Wirecard-Aktionäre kämpfen um verlorenes Geld: Niederlage vor Gericht
MÜNCHEN. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY können nicht in einem Musterverfahren geltend gemacht werden.
MÜNCHEN. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY können nicht in einem Musterverfahren geltend gemacht werden.