Unfall im Homeoffice: Gang in den Keller war nicht versichert
Eine Sachbearbeiterin stürzte, als sie sich einen Sirup holte. Eine Versehrtenrente bekommt sie nicht, denn der Unfall gilt laut Höchstgericht nicht als Arbeitsunfall
Eine Sachbearbeiterin stürzte, als sie sich einen Sirup holte. Eine Versehrtenrente bekommt sie nicht, denn der Unfall gilt laut Höchstgericht nicht als Arbeitsunfall