Verletzung beim "Teambuilding" gilt laut Höchstgericht als Dienstunfall
Ein Soldat stürzte beim jährlichen Eisstockturnier des Militärkommandos. Er hat Anspruch auf eine Versehrtenrente, bestätigte der Oberste Gerichtshof
Ein Soldat stürzte beim jährlichen Eisstockturnier des Militärkommandos. Er hat Anspruch auf eine Versehrtenrente, bestätigte der Oberste Gerichtshof