Landwirtschaftskammer: Die Ermittlungen wurden eingestellt
LINZ. Das Landesgericht Linz hat den Fortführungsantrag des UBV zurückgewiesen. Bei der Bestellung von Laienrichtern wurde kein Amtsmissbrauch begangen.
LINZ. Das Landesgericht Linz hat den Fortführungsantrag des UBV zurückgewiesen. Bei der Bestellung von Laienrichtern wurde kein Amtsmissbrauch begangen.