Strafverfahren und Grundrechte: Verbotene Überwachungsmethoden, erlaubte Beweise
WIEN. In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Einsatz von »Bundestrojanern« einen Riegel vorgeschoben. Trotzdem dürfen inländische Gerichte vergleichbare Überwachungsdaten ausländischer Ermittler als Beweise verwenden, entschied kürzlich der VfGH.
