Lebenslange Haft für 48-Jährigen, der Partnerin erdrosselte
Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte sich umfassend geständig gezeigt
Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte sich umfassend geständig gezeigt