Die Stadt Winterthur stutzt einen Baum gegen den Willen des Besitzers und stellt ihm dafür 10 000 Franken in Rechnung
Der Besitzer wehrt sich juristisch. Der Entscheid des Gerichts macht den Fall nun noch komplizierter.
Der Besitzer wehrt sich juristisch. Der Entscheid des Gerichts macht den Fall nun noch komplizierter.