Das Jugendstrafrecht soll verschärft werden – doch die Erhöhung des Strafmasses betrifft nur Einzelfälle
Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen: Freiheitsstrafen von mehr als zwölf Monaten werden im Jugendstrafrecht kaum ausgesprochen. Dennoch sollen die Strafen länger werden.
