E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr und müssen auf die Fahrbahn
Österreich stuft die Fahrzeuge ab 1. Oktober als zweirädrige Kleinkrafträder ein – mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen wie Zulassung und Lenkberechtigung.
Österreich stuft die Fahrzeuge ab 1. Oktober als zweirädrige Kleinkrafträder ein – mit allen kraftfahrrechtlichen Konsequenzen wie Zulassung und Lenkberechtigung.