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Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: Zehn Monate bedingte Haft für Ex-Gerichtsvollzieher

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RIED/BRAUNAU. Am dritten Verhandlungstag ist am Landesgericht Ried am Mittwoch ein Urteil gefallen. Ein 48-jähriger ehemaliger Gerichtsvollzieher aus dem Bezirk Braunau wurde vom Schöffensenat in Teilen der Anklage wegen des Vergehens der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung schuldig gesprochen. Das Urteil, zehn Monate bedingte Haft, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Jakob Hippmair gab keine Erklärung ab.

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