"Übergewinnsteuer" für Stromerzeuger könnte aufgehoben werden
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof habe Bedenken bezüglich der "Übergewinnsteuer", die Stromerzeuger zahlen müssen, sobald der Strompreis bestimmte Schwellenwerte erreicht.
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof habe Bedenken bezüglich der "Übergewinnsteuer", die Stromerzeuger zahlen müssen, sobald der Strompreis bestimmte Schwellenwerte erreicht.